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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2022 - L 4 KR 28/21 KL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,40356
LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2022 - L 4 KR 28/21 KL (https://dejure.org/2022,40356)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.10.2022 - L 4 KR 28/21 KL (https://dejure.org/2022,40356)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2022 - L 4 KR 28/21 KL (https://dejure.org/2022,40356)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 30 SGB 4, § 89 Abs 1 S 1 SGB 4, § 89 Abs 1 S 2 SGB 4, § 90 Abs 1 S 1 SGB 4, § 2 Abs 1 S 1 SGB 5
    Aufsichtsrecht - Kranken- und Pflegeversicherung - Aufgabenerledigung durch Dritte - Verpflichtungsanordnung zur außerordentlichen Kündigung eines Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Fallbearbeitungsunterstützungen - Auftragsverbot nach § 197b S 2 SGB 5 - Missachtung ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 9 DSGVO, § 26 KVLG 1989, § 35 SGB 1, § 89 SGB 4, § 33 SGB 5, § 44 SGB 5, § 197b SGB 5, § 284 SGB 5, § 1 SGB 11, § 46 SGB 11, § 94 SGB 11, § 105 SGB 11, § 75 SGG
    Aufgabenerledigung durch Dritte - Wesentliche Aufgaben zur Versorgung Versicherter - Individuelle Fallbearbeitung - Träger der sozialen Pflegeversicherung - Erhebung, Speicherung oder Verarbeitung von Sozialdaten - Aufsichtsanordnung - maßvolle Ausübung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufgabenerledigung durch Dritte - Wesentliche Aufgaben zur Versorgung Versicherter - Individuelle Fallbearbeitung - Träger der sozialen Pflegeversicherung - Erhebung, Speicherung oder Verarbeitung von Sozialdaten - Aufsichtsanordnung - maßvolle Ausübung der ...

  • rechtsportal.de

    Aufgabenerledigung durch Dritte - Wesentliche Aufgaben zur Versorgung Versicherter - Individuelle Fallbearbeitung - Träger der sozialen Pflegeversicherung - Erhebung, Speicherung oder Verarbeitung von Sozialdaten - Aufsichtsanordnung - maßvolle Ausübung der ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 593
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 08.10.2019 - B 1 A 3/19 R

    Krankenversicherung - Versorgungsmanagementprogramm zur Optimierung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2022 - L 4 KR 28/21
    Sie - die Beklagte - schließe sich der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (Urteil vom 8. Oktober 2019 - B 1 A 3/19 R -, juris) an, wonach es nicht darauf ankomme, ob die ausgelagerten Leistungen als bloße "Unterstützungsleistungen", die nicht zum Kernbereich der Versorgungsleistungen einer Krankenkasse gehören sollten, deklariert würden.

    Zudem muss die Klägerin mit dem beanstandeten Verhalten auch noch zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung allgemein anerkannte, von den Aufsichtsbehörden zu beachtende Bewertungsmaßstäbe überschreiten (BSG, Urteil vom 8. Oktober 2019 - B 1 A 3/19 R -, juris, Rn. 9 m.w.N.).

  • BSG, 20.01.2021 - B 1 KR 7/20 R

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur mit elektronischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2022 - L 4 KR 28/21
    Es bedarf im Hinblick auf § 35 Abs. 2 Satz 2 SGB I als Auffangregelung keiner Vertiefung, ob die DSGVO unmittelbar für den Streit um die erlassene Aufsichtsanordnung gilt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 20. Januar 2021 - B 1 KR 7/20 R -, juris, Rn. 25 ff. m.w.N.).
  • BSG, 30.08.2023 - B 3 A 1/22 R

    Aufsichtsrechtliche Verpflichtung einer Pflegekasse zur außerordentlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2022 - L 4 KR 28/21
    Gleiches gilt für Aufgaben im Vorfeld des eigentlichen Leistungsgeschehens, etwa die vom konkreten Leistungsfall abstrahierte Entwicklung neuer Versorgungsmodelle (BSG a.a.O., Rn. 30), aber auch für die Werbung um Mitglieder und für Leistungen der Krankenkasse(n) i.S.v. § 4a Abs. 3 SGB V; dies belegt der Hinweis in der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/3100, S. 159), wonach ein "Auftrag an Dritte [...] insbesondere dann in Betracht [kommt], wenn es darum geht, dass sich die betroffene Krankenkasse eine wettbewerbsfähige Verhandlungsposition verschaffen will." Zu den "wesentlichen Aufgaben zur Versorgung der Versicherten" bzw. den Kernaufgaben im o.g. Sinne gehört demgegenüber die gesamte Ebene der individuellen Versorgung, d.h. die konkrete Fallbearbeitung einschließlich Prüfung individueller Ansprüche der Versicherten, insbesondere ihrer Voraussetzungen und Inhalte (BSG a.a.O., Rn. 28 ff; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. Februar 2022 - L 12 P 25/20 KL -, juris, Rn. 51 [Revision am BSG anhängig unter B 3 A 1/22 R]; Bloch, in: Eichenhofer/v. Koppenfels-Spies/Wenner, 3.A., § 197b Rn. 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2022 - L 12 P 25/20

    Aufsichtsrechtlicher Verpflichtungsbescheid im Rahmen der sozialen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2022 - L 4 KR 28/21
    Gleiches gilt für Aufgaben im Vorfeld des eigentlichen Leistungsgeschehens, etwa die vom konkreten Leistungsfall abstrahierte Entwicklung neuer Versorgungsmodelle (BSG a.a.O., Rn. 30), aber auch für die Werbung um Mitglieder und für Leistungen der Krankenkasse(n) i.S.v. § 4a Abs. 3 SGB V; dies belegt der Hinweis in der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/3100, S. 159), wonach ein "Auftrag an Dritte [...] insbesondere dann in Betracht [kommt], wenn es darum geht, dass sich die betroffene Krankenkasse eine wettbewerbsfähige Verhandlungsposition verschaffen will." Zu den "wesentlichen Aufgaben zur Versorgung der Versicherten" bzw. den Kernaufgaben im o.g. Sinne gehört demgegenüber die gesamte Ebene der individuellen Versorgung, d.h. die konkrete Fallbearbeitung einschließlich Prüfung individueller Ansprüche der Versicherten, insbesondere ihrer Voraussetzungen und Inhalte (BSG a.a.O., Rn. 28 ff; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. Februar 2022 - L 12 P 25/20 KL -, juris, Rn. 51 [Revision am BSG anhängig unter B 3 A 1/22 R]; Bloch, in: Eichenhofer/v. Koppenfels-Spies/Wenner, 3.A., § 197b Rn. 5).
  • FG Düsseldorf, 22.06.2018 - 1 K 426/16

    Steuerfreiheit von Umsätzen einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2022 - L 4 KR 28/21
    Das Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 22. Juni 2018 - 1 K 426/16 U) habe in einem Rechtsstreit zur Befreiung von der Umsatzsteuer im Falle einer Arbeitsgemeinschaft ausgeführt, dass eine Übertragung auf private Dritte nicht zulässig sei, wenn es sich um genuine Funktionen der Sozialversicherungsträger handele, die dann vorlägen, wenn Ansprüche oder Pflichten der Versicherten berührt würden.
  • BSG, 30.08.2023 - B 3 A 1/23 R

    Sind Pflegekassen dazu ermächtigt, die ihnen obliegenden Aufgaben nach dem SGB XI

    Das gilt auch, soweit unter Verweis auf die Wendung "wesentliche Aufgaben" eine Beteiligung Dritter bei "nicht wesentlichen" Versorgungen Versicherter erwogen wird (in diesem Sinne fragend Knispel, NZS 2023, 593) .
  • BSG, 30.08.2023 - B 3 A 1/22 R

    Aufsichtsrechtliche Verpflichtung einer Pflegekasse zur außerordentlichen

    Das gilt auch, soweit unter Verweis auf die Wendung "wesentliche Aufgaben" eine Beteiligung Dritter bei "nicht wesentlichen" Versorgungen Versicherter erwogen wird (in diesem Sinne fragend Knispel, NZS 2023, 593) .
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